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VG Hannover, 22.08.2003 - 6 B 3510/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abweichung von den festgelegten Schulbezirken
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 SchulG ND; § 114 Abs 1 S 1 SchulG ND; § 63 Abs 3 S 4 SchulG ND
Andere Schule; Gestattung; Schulbesuch; Schulweg; unzumutbare Härte; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ;… VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03;… VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]). - VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe …
Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ;… VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03;… VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]). - VG Hannover, 23.08.2005 - 6 B 4917/05
Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Vorliegen zwingender pädagogischer …
Soweit schließlich Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Schulweges geltend gemacht werden sollten, was bisher nicht substantiiert geschehen ist, ist einer besonderen Gefährlichkeit des Schulweges durch die gesetzliche Pflicht zur Schülerbeförderung aus § 114 Abs. 1 NSchG Rechnung zu tragen (VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003 - 6 B 3510/03 -).